Mopedautos / Leichtkraftfahrzeuge sind von der Hauptuntersuchung (TÜV) befreit!
Zur Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ist lediglich ein Versicherungskennzeichen erforderlich.
Die Zulassungfreiheit von Leichtkraftfahrzeugen wurde bestätigt.
Bereits seit 2016 dürfen Leichtautos der Kategorie L6e Europaweit nur noch nach neuen Umweltvorschriften gebaut und in Verkehr gebracht werden. Gemäß Beschluss des Bundesrates vom 18.09.2020 wurden der Gesetzestext entsprechend klargestellt.
(Bundesgesetzblatt 2021 Teil 1 Nr. 38 vom 02. Juli 2021).